Verwende das untenstehende Formular und wende dich direkt an deine Gemeinde.
Im Gemeindeentwicklungsprogramm Raum und Landschaft stellt jede Gemeinde die Weichen für ihre Entwicklung. Es geht um unsere nachhaltige Lebensqualität, Wohnen, Arbeiten und Lernen, Wachsen und Älter werden, sich Bewegen, Natur und Landschaft erhalten und erleben.
Die Zuständigkeit für das Gemeindeentwicklungsprogramm liegt beim Gemeinderat. Er nimmt die Arbeit auf, organisiert die Beteiligung und beschließt das Programm.
Inhalte und Handlungsschwerpunkte
Lebendige und lebenswerte Dörfer und Städte
Wohnen, Arbeiten und Lernen, neues Leben für leerstehende Gebäude, Nahversorgung, Naherholung, öffentliche Freiräume und Dienste.
Für ein gutes Miteinander
Bildung und Kultur, Gesundheit und Soziales, Sicherheit im öffentlichen Raum.
Mobilität und Infrastrukturen
Alternativen zum motorisierenden Individualverkehr, Erreichbarkeit, Wasser- und Energieversorgung, Kommunikationsnetze.
Gemeinsam gestalten
Noch Fragen? Wir beantworten sie gerne!
Allerlei Wissenswertes rund um das Gemeindeentwicklungsprojekt
Die Bürgerinnen und Bürger kennen den Ort, in welchem sie leben, sie kennen die Bedürfnisse und Realitäten von Jung und Alt, die Notwendigkeiten bzgl. Bildung, Arbeit, Freizeit, Mobilität, Gesundheit, Soziales usw. Das „Landesgesetz für Raum und Landschaft“ sieht vor, dass das Gemeindeentwicklungsprogramm im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens erstellt werden soll, welches die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden sowie Interessengruppen ermöglicht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Formen, die Bürgerbeteiligung zu fördern. Dabei kann es sich zum Beispiel um öffentliche Veranstaltungen, runde Tische, Workshops oder digitale Plattformen handeln. Die Wahl der möglichen Form obliegt der Gemeinde.
Das Gemeindeentwicklungsprogramm definiert Projekte und Ziele für eine nachhaltige zukünftige Entwicklung deiner Gemeinde. Für weitere Informationen wende dich direkt an deine Gemeinde.
Das Gemeindeentwicklungsprogramm hat eine Gültigkeit von mindestens 10 Jahren. Die Gemeinden können jedoch eine längere Laufzeit festlegen.
Noch weitere Fragen?
Kontaktiere deine Gemeinde. Gemeinsam schaffen wir mehr.
Du kennst deinen Ort und weißt um die Bedürfnisse und Realitäten von Jung und Alt. Dieses Wissen muss in die Fachexpertise einfließen. Bring dich mit ein!